Neufassung Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs-Vernehmlassung

Wir danken für die Zustellung der Unterlagen und nehmen dazu gerne Stellung.

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren


Wir danken für die Zustellung der Unterlagen und nehmen dazu gerne Stellung.


I. Grundsätzliches
Wir nehmen davon Kenntnis, dass das Gesetz zur Förderung des ÖV neu gefasst wurde, hauptsächlich auf Grund der Bundesgesetzgebung, und dass gemäss Aussage des Departements ausser in Artikel 11 keine wesentlichen materiellen Änderungen gegenüber dem heutigen Gesetz vorgenommen wurden.


Zur Vernehmlassung hätten auch die Organisationen des Tourismus und der Standortpromotion angehört werden sollen. Deren Blickwinkel könnte ebenso interessant sein wie derjenige des Kantons und der Gemeinden.

 


II. Gesetz zur Förderung des ÖV

1. Artikel 11, Absatz 1 bis 3
Wir sind mit diesen Punkten einverstanden.


2. Artikel 11, Absatz 4
Wir sind einverstanden, dass sich die Einwohnergemeinden an schlecht frequentierten Linien stärker beteiligen, wenn ein Mindest-Kostendeckungsgrad unterschritten wird, die Einwohnergemeinde das Angebot aber aufrechterhalten will. Damit wird sichergestellt, dass auch ein echtes Bedürfnis vorhanden ist, und dass nicht einfach leere Busse durch die Gegend fahren nach dem Motto: „Der Kanton bezahlts ja.“


Unklar in der Vorlage ist die Regelung der Bahn-Ersatzbusse nach Lungern und Engelberg. Unserer Meinung nach können diese nicht gleich geregelt werden wie eine einzelne Buslinie, sondern sie sind im Gesamtpaket der entsprechenden Bahnlinie zu betrachten. Der Kostendeckungsgrad des Bahnersatzes ist gesamthaft mit der entsprechenden Bahnlinie zu betrachten. Alles andere wäre unfair diesen Gemeinden gegenüber. Denn auch die Zentralbahn z.B. auf der Linie Luzern-Giswil hat am Abend keinen KDG mehr von mehr als 25 %. Wir beantragen, die Bahnersatzbusse klar zu regeln, aber nicht der gleichen Regelung wie die anderen Bahn- und Buslinien zu unterstellen.


3. Artikel 11, neuer Absatz 5

Wir regen an dieser Stelle an, dass die Einwohnergemeinden für ihre zusätzlichen Finanzierungsanteile (bei schlecht frequentierten Linien) weitere Trägerschaften hinzuziehen können, welche ebenfalls ein Interesse am Weiterbetrieb haben könnten, wie z.B. die Kirchen (für die Linie Sachseln-Flüeli) oder Korporationen (für die Linie Kerns-Stöckalp). Mindestens sollte im Gesetz die Möglichkeit einer Mitbeteiligung vorgesehen werden.


Der neue Absatz könnte lauten:

5 Die Einwohnergemeinden können weitere Trägerschaften an den höheren Beitragssätzen beteiligen.


4. Artikel 11, Absatz 5 Vernehmlassungsvorlage

Diese Ergänzung begrüssen wir.


5. Artikel 14

Wir stimmen der Entflechtung gemäss der Ausgabenbefugnis zu.


III. Ausführungsbestimmungen


1. Artikel 2, Absatz 4

Wir sind der Meinung, dass die Mindestanforderung an die Teilstrecke mit 25 % der gesamten Ein- und Aussteigerzahlen zu hoch angesetzt ist. In diesem Punkt sind die Vernehmlassungsantworten der Einwohnergemeinden zu berücksichtigen.


Grundsätzlich sind wir mit der Gesetzesänderung aber einverstanden.


Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.


Freundliche Grüsse
FDP.Die Liberalen Obwalden
Boris Camenzind
Präsident