Neuregelung der Steuerschätzung

Wir danken für die Zustellung der Unterlagen und nehmen dazu gerne Stellung.

Finanzdepartement Obwalden
St. Antonistrasse 4
6060 Sarnen
Per E-Mail: finanzdepartement@ow.ch
 


André Strasse
Direktwahl 041 676 60 07
andre.strasser@sarna-plastec.com


Neuregelung der Steuerschätzungen - Vernehmlassung


Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren


Wir danken für die Zustellung der Unterlagen und nehmen dazu gerne Stellung.


I. Grundsätzliches


Die FDP.Liberalen Obwalden sind für eine Neuregelung der Steuerschätzungen. Allerdings ist diese
insgesamt steuerlich neutral zu halten und darf nicht zu höheren Steuerabgaben führen. Dies aus
folgenden grundsätzlichen Überlegungen:
1. Anlässlich früherer Informationen und insbesondere auch bei den Orientierungen in den
Gemeinderäten wurde betont, dass die Neuregelung steuerneutral erfolgen soll und vor allem der
Rechtsgleichheit dient.
2. Der Erfolg der Steuerstrategie Obwalden könnte durch zusätzliche Steuereinnahmen auf diesem
Weg in Frage gestellt werden. Es besteht die Gefahr eines Imageschadens gegen innen und aussen, der in einem schlechten Verhältnis zu den geplanten Mehreinnahmen steht.

 


II. Weitere Überlegungen


1. Zurzeit gibt es im Kanton Obwalden und den Gemeinden eine Häufung von Diskussionen um
Projekte und Massnahmen mit steuerlichen Mehrbelastungen und höheren Gebühren: Finanzierung
Hochwasserschutzprojekt für Kanton und Gemeinden, Steuererhöhung in Alpnach, Wassergebühren in Alpnach, Sonderfinanzierung für Investitionsprojekte in Engelberg, usw. Selbst wenn die vorliegende Neuregelung der Steuerschätzungen steuerlich insgesamt neutral ausfällt, werden einzelne Grundstückbesitzer eine höhere Belastung zu tragen haben. Deshalb erbitten wir die Regierung, diese Vorlagen um ein bis zwei Jahre zu verschieben. Die erwähnten Diskussionen um Projekte und Massnahmen mit steuerlichen Mehrbelastungen zum heutigen Zeitpunkt könnten die sachliche Diskussion zu diesem Thema beeinträchtigen und sogar eine Entscheidung verhindern.
2. Die Wohneigentumsquote im Kanton Obwalden ist mit 43.8% hoch. Eine Vorlage mit dem Ziel der
Rechtsgleichheit dürfte da eher eine Chance auf Annahme durch den Stimmbürger haben, als
zusätzliche Steuereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden. Eine Verlagerung von
Einkommens- zu Vermögenssteuern, wie von den FDP.Liberalen angeregt (Fragebogen), dürfte wohl mehrheitsfähig sein, umso mehr dieselben Steuerzahler davon betroffen wären.
3. Dass die direkte Bundessteuer unverändert bleibt stimmt nur dann, wenn der Kanton Obwalden den Faktor für den Bund anpassen kann. Ansonsten wird bei höheren Nettosteuerwerten der
Eigenmietwert bei der direkten Bundessteuer automatisch auch höher. Dieser Punkt ist noch zu
klären.
4. Wer trägt die Kosten, wenn die formelmässige Bewertung zu einem störenden Ergebnis führt. Diese Kosten sollten vom Staat getragen werden. Eine entsprechende Präzisierung ist wünschenswert.
5. Die vorgesehene Altersentwertung von 0,75 % ergibt eine Nutzungsdauer von 133 Jahren. Ist dies
realistisch? Die Altersentwertung sollte eher praxisgerecht festgelegt werden, Beispiel 1,5 – 2 %.
6. Anlässlich der Informationsveranstaltung vom 21. August 2013 wurde ausgeführt, dass der
Regierungsrat aufgrund der Komplexität der Vorlage eher nicht an eine Volksabstimmung bringen
möchte. Dies ist wiederum nur dann denkbar, wenn insgesamt keine zusätzlichen Steuern
eingenommen werden. Denn Gesetzesänderungen mit steuerlichen Auswirkungen unterliegen dem obligatorischen Referendum.
7. Der Entscheid über den Faktor zur Berechnung des Eigenmietwerts soll entgegen der Vorlage nicht allein beim Regierungsrat liegen, sondern durch den Kantonsrat genehmigt werden. Entscheide mit steuerlichen Auswirkungen sollen breiter abgestützt sein.

 

Weiteres im Fragebogen zur Vernehmlassung.

 

Wir sind mit meisten Zielen der Neuregelung der Steuerschätzungen einverstanden, nicht aber mit den steuerlichen Auswirkungen.


Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.


Freundliche Grüsse


FDP.Die Liberalen Obwalden
André Strasser

 

20131013_Vernehmlassung_FDP_OW_Steuerschätzungen.pdf